Gutshof Glanegg: KPÖ will Aufklärung von Grödiger Bürgermeister


Gutshof Glanegg: KPÖ will Aufklärung von Grödiger Bürgermeister
Pressestelle - Salzburg
15. April 2026
IFG-Anfrage soll Klarheit im Konflikt um das Wegerecht bringen
Der Multimillionär und Großgrundbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof hat vor gut zweieinhalb Jahren den Geh- und Radweg durch seinen Gutshof in Glanegg für die Allgemeinheit gesperrt – obwohl dieser sichere und direkte Verbindungsweg zwischen Glanegg und Fürstenbrunn seit jeher von der Bevölkerung genutzt wird. Die KPÖ will jetzt vom Grödiger Bürgermeister wissen, warum er nichts gegen diese rechtswidrige Sperre unternimmt.
„Der Grödiger Bürgermeister wäre eigentlich dazu verpflichtet, solche Störungen des Gemeingebrauchs an öffentlichen Wegen festzustellen und zu beseitigen, so steht es im Landesstraßengesetz. Stattdessen – so scheint es – nimmt er diese überlange Sperre einfach hin und unterstützt sie sogar. Damit droht ein seit Jahrzehnten genutzter Weg für die Öffentlichkeit verloren zu gehen, nur weil sich ein reicher Grundbesitzer abschotten will und die Gemeindepolitik vor ihm einknickt“, sagt KPÖ-Klubobfrau Natalie Hangöbl. Sie hat dazu eine umfangreiche Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eingebracht.
Steuerzahler finanzieren teuren Umweg
Trotz angespannter Gemeinde- und Landesfinanzen errichtet die Marktgemeinde Grödig gemeinsam mit dem Land Salzburg einen neuen, kostenintensiven Radweg entlang der Landesstraße. Der bestehende Weg durch den Gutshof, der wesentlich kürzer und sicherer ist, bleibt für die Allgemeinheit gesperrt. Die IFG-Anfrage soll klären, wie hoch die Gesamtkosten des neuen Radwegs sind, welche Projekte in Bereichen wie Bildung, Kinderbetreuung oder Infrastruktur deshalb verschoben oder gestrichen werden mussten, welchen finanziellen Beitrag der Großgrundbesitzer und Multimillionär Mayr-Melnhof tatsächlich leistet und welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Eigentümer bestehen – insbesondere, ob auf die Durchsetzung des Wegerechts verzichtet wurde.
„Hier stellt sich die grundsätzliche Frage nach politischer Verantwortung: Warum steckt man knappe Steuergelder in einen neuen Radweg entlang einer 70-km/h-Landstraße, anstatt das seit jeher bestehende Wegerecht durch den Gutshof Glanegg zu schützen und durchzusetzen? Sind hier wieder einmal manche gleicher als die anderen?“, sagt Hangöbl.
Öffentlicher Weg statt Privatinteresse – Rechtslage zum Gemeingebrauch
Nach ständiger Rechtsprechung von Verfassungsgerichtshof und Oberstem Gerichtshof kommt es für den öffentlichen Verkehr nicht auf die Eigentumsverhältnisse am Straßengrund an, sondern darauf, ob ein Weg über viele Jahre allgemein, ungehindert und zum Vorteil der Bevölkerung benützt wurde. Genau das trifft auf den Weg durch den Gutshof Glanegg zu: Er verbindet seit Jahrzehnten die Ortsteile, dient der Naherholung und ist sicherer und kostengünstiger als die Führung entlang der Landesstraße. Eine baubehördliche Bewilligung für Bauarbeiten darf nicht dazu führen, ein ersessenes oder durch langjährige Übung begründetes Wegerecht der Allgemeinheit faktisch außer Kraft zu setzen.