Heizkostenzuschuss
Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen
Zur Abfederung der gestiegenen Heizkosten haben Salzburger und Salzburgerinnen mit geringem Einkommen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg in Höhe von 250 Euro.
Die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss läuft von 1. Jänner 2026 bis 30. September 2026.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Bundesland Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren Nettoeinkommen je Haushalt eine gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenzen sind in den Förderrichtlinien des Landes genau geregelt.
Einkommensgrenze:
- Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher: 1.424 Euro
- Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften: 1.862 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
- Für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug um 394 Euro
- Für jedes Kind ohne Familienbeihilfenbezug um 635 Euro
- Für jede weitere erwachsene Person um 635 Euro