Kinder- und Jugendhilfe: KPÖ PLUS schlägt Verbesserungen bei Gefährdungsmeldungen vor
Pressestelle - Salzburg
14. Oktober 2025
Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls Meldung zu erstatten. Allerdings gibt es beim Ablauf von Gefährdungsmeldungen oft Unklarheiten – das zeigt ein Bericht der Volksanwaltschaft zu Kinderrechten. Die KPÖ PLUS schlägt deshalb vor, ein einheitliches Schulungs- und Informationsangebot zu schaffen. „Eine Gefährdung des Kindeswohls meldet man nicht, wenn das Kind einmal kein Jausenbrot mithat, sondern wenn wirklich Gefahr im Verzug ist. Da geht es um Vernachlässigung oder körperliche und seelische Misshandlung – das sind keine Kleinigkeiten. Deshalb sollte man den Meldepflichtigen keine bürokratischen Steine in den Weg legen und sie ordentlich schulen und informieren“, sagt KPÖ-Sozialsprecher Markus Walter.
Rückmeldung bei Gefährdungsmeldungen notwendigWer eine Meldung abgibt, erfährt nicht, ob und wie die Kinder- und Jugendhilfe aktiv geworden ist. Hier schlägt die KPÖ PLUS vor, sich am deutschen Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz zu orientieren. „Wer eine Kindeswohlgefährdung per E-Mail meldet, erfährt nicht einmal, ob die Meldung überhaupt eingegangen ist. Nicht zu wissen, was mit der Meldung passiert, sorgt für große Unsicherheit und Frustration, die Bereitschaft zu weiteren Meldungen sinkt. Ein verbindliches Rückmeldeverfahren nach deutschem Vorbild könnte das Vertrauen in das Meldesystem stärken und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verbessern“, sagt Walter. Ein entsprechender Antrag der KPÖ PLUS wird am Mittwoch im Landtag diskutiert.
Link zum Antrag:https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/4Session/057.pdf