Leerstandsabgabe: Zahlen heuer verdoppelt
Pressestelle - Salzburg
26. Juli 2025
Wer in der Stadt Salzburg eine Wohnung ungenutzt leerstehen lässt, muss seit 2023 dafür eine Abgabe zahlen. Denn diese Wohnungen fehlen am angespannten Wohnungsmarkt. Für Eigentümer leerstehender Wohnungen gilt eine Meldepflicht, das heißt sie müssen den Magistrat aus eigener Initiative kontaktieren. Die Frist läuft bis Februar des Folgejahres. Für 2023 hat die Stadt rund 21.000 Euro eingenommen, für 2024 ist es mit rund 42.000 Euro das Doppelte. Nach aktuellem Stand geht es um rund 43 Wohnungen.
„Jede Wohnung, die ungenutzt leer steht, ist ein Verlust: Der Gemeinschaft fehlt Wohnraum und den Eigentümern entgehen Mieteinnahmen. Die Leerstandsabgabe ist ein kleiner Anreiz, doch über eine Nutzung nachzudenken“, sagt Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS): „Noch ist die Leerstandsabgabe zu niedrig. In der Zeit von Verfassungsministerin Edtstadler haben die Bundesländer das Recht bekommen, echte Leerstandssteuern in wirksamer Höhe einzuführen. Es würde den Gemeinden helfen, das jetzt im Land umzusetzen. Das erhöht den Druck, Wohnraum zu nutzen, und entschädigt die Gemeinden für ihren Aufwand.“
Die Leerstandsabgabe gilt für Wohnungen, die mehr als 26 Wochen im Jahr keine Meldung im Zentralen Melderegister aufweisen. Das Landesgesetz sieht Ausnahmen vor, zum Beispiel für Wohnungen in sehr schlechtem Zustand, für Wohnbaufirmen, geerbte Immobilien und Vorsorgewohnungen für Kinder unter 40 Jahre. Die Höhe der Abgabe hängt von der Wohnungsgröße ab und unterscheidet sich nach Neubau oder Altbau. Sie reicht von 400 Euro bis 5.000 Euro im Jahr. Die Leerstandsabgabe kann auch fünf Jahre rückwirkend eingefordert werden.
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