Mikrohotels: KPÖ PLUS will Gesetz nachschärfen

Pressestelle - Salzburg

13. August 2025

In Salzburg werden immer mehr Wohnhäuser in sogenannte Mikrohotels umgewandelt. Dabei handelt es sich um Unterkünfte mit Self-Check-In und externer Zimmerreinigung, aber ohne Rezeption und hoteltypisches Verpflegungsangebot. Unter 60 Betten braucht es dafür keine Bewilligung. „Mikrohotels entziehen der Bevölkerung dringend benötigten Wohnraum und schaffen dabei nicht einmal Arbeitsplätze. Ganz im Gegenteil: In der Hotellerie gehen gerade massiv Arbeitsplätze verloren. Die Gewinne werden privatisiert, die Kosten dafür tragen wir alle. Deshalb gehört beim Salzburger Raumordnungsgesetz dringend nachgeschärft“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl (KPÖ PLUS). Die KPÖ PLUS fordert eine Verschärfung der Genehmigungspflicht bei der Bettengrenze auf 30.

Eigene Widmungskategorie: Steiermark und Tirol als VorbilderDas Raumordnungsgesetz erlaubt unter gewissen Voraussetzungen Beherbergungsbetriebe im Wohngebiet. In anderen Bundesländern ist dieses Schlupfloch bereits geschlossen. „Es braucht eine neue Widmungskategorie, die ausnahmslos Wohnungen vorsieht. In der Steiermark und Tirol gibt es die Unterscheidung zwischen reinen und gemischten Wohngebieten bereits. Das wäre auch für Salzburg sinnvoll“, sagt Hangöbl. Einen entsprechenden Antrag der KPÖ PLUS haben ÖVP und FPÖ im Juni 2024 mit der Begründung, die aktuell zur Verfügung stehenden Instrumente würden reichen, abgelehnt.

KPÖ PLUS will Vorrang für WohnenDenkbar wäre auch ein Widmungsvorrang für Wohnraum, bei dem die Baubehörde prüfen muss, ob ein Gebäude, in dem ein Hotel eingerichtet werden soll, nicht besser für Wohnraum geeignet wäre. In der Salzburger Altstadt darf bereits jetzt Wohnraum nicht für touristische Vermietung umgewandelt werden, wenn er zum Wohnen geeignet ist. „Derzeit ist es so, dass in einem Wohnhaus einfach so ein Mikrohotel eingerichtet werden kann – solange die Bettengrenze nicht überschritten wird. Wir wollen den Spieß umdrehen: Ein Mikrohotel-Betreiber soll begründen müssen, warum das Gebäude nicht als Wohnraum geeignet ist, aber als Hotel schon. Im Altstadterhaltungsgesetz gibt es diese Regelung schon – sie gehört aufs ganze Stadtgebiet ausgedehnt“, sagt Hangöbl. Einen entsprechenden Antrag wird die KPÖ PLUS im Herbst im Landtag einbringen.