Neuausschreibung der Frauenhäuser: KPÖ will verpflichtende Mindeststandards beim Personal

Pressestelle - Salzburg

15. Juni 2026

Der Betreiberwechsel im Zuge der Neuausschreibung des Salzburger Frauenhauses hat vor sechs Jahren für heftige Debatte gesorgt. Jetzt kommt es zu einer landesweiten Neuausschreibung. Die KPÖ setzt sich dafür ein, dass die Bewerber beim Personal gewisse Mindeststandards erfüllen müssen, etwa durch ausgebildete Juristen, Sozialarbeiter und Psychologen. Einen entsprechenden Antrag diskutiert der Landtag in der Ausschusssitzung am Mittwoch.

„Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, brauchen niederschwellige, verlässliche und vor allem professionelle Unterstützung. Ein Frauenhaus kann seine Schutzfunktion nur dann erfüllen, wenn es über gut ausgebildetes Personal verfügt“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl.

Prozessbegleitung als Qualitätskriterium
Bei der Neuausschreibung soll auch Prozessbegleitung ein fixes Kriterium sein. Dabei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für Opfer von Gewalt, gefährlicher Drohung, Sexualdelikten oder Stalking, das psychosoziale Unterstützung ebenso wie juristische Beratung und Vertretung umfasst.

„Gerichtsverfahren sind für die Betroffenen mit erheblicher psychischer Belastung, Angst vor Konfrontation und rechtliche Unsicherheit verbunden. Deshalb müssen sie so gut es geht unterstützt werden. Bei der Neuausschreibung der Frauenhäuser muss Landesrätin Gutschi sicherstellen, dass dieses Angebot nicht bloß ein Nice-to-have, sondern ausdrücklich als Qualitätskriterium verankert ist“, sagt Hangöbl.

Link zum Antrag: https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/4Session/505.pdf