Porsche-Tunnel: Recht muss auch für Milliardäre gelten

Pressestelle - Salzburg

3. September 2025

Der Porsche-Tunnel ist morgen, Donnerstag, wieder Thema im Planungsausschuss. Vor der Sommerpause hat der Ausschuss den Akt zum Porsche-Tunnel zurück an das Amt geschickt – mit der Begründung, dass man eine Stellungnahme des Baurechtsamtes zum vernichtenden Gutachten der Bürgerliste haben möchte. Das Gutachten hatte festgestellt, dass die Einzelbewilligung nicht rechtskonform ist, weil der Tunnel samt unterirdischen Parkplätzen für die Nutzung der Stefan-Zweig-Villa nicht zwingend erforderlich ist. Dieses Argument konnte Baurechtsamt in seiner Stellungnahme nicht entkräften.

„Den zentralen Knackpunkt, nämlich dass raumordnungsrechtliche Ausnahmen nur bei einer nutzungsnotwendigen Veränderung infrage kommen, konnten auch die Stellungnahme des Baurechtsamtes und diverse andere Schreiben nicht entkräften. Es gibt Judikatur bis hin zu den Höchstgerichten, die festgestellt haben, dass Parkplätze per se fürs Wohnen nicht nutzungsnotwendig sind – zumal bei einer denkmalgeschützten historischen Villa. Aber selbst wenn dem anders wäre: Es gibt bereits Parkplätze im Außenbereich der Zweig-Villa, je nach Autogröße sechs bis acht an der Zahl. Es wird einem einzigen Haushalt wohl zumutbar sein, dass er mit sechs bis acht Parkplätzen auskommt. Deshalb werden wir als KPÖ PLUS guten Gewissens und auf Basis rechtlicher Überlegungen dem Amtsbericht nicht zustimmen. Das Recht muss für alle gelten, auch für Milliardäre“, sagt Klaudius May, Rechtsanwalt und KPÖ-Gemeinderat.

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