Sommerregelung: Kreibich-Verordnung enthält überraschende „Lex Festspiele“

Pressestelle - Salzburg

19. Juni 2026

ÖVP-Vizebürgermeister setzt sich über Gemeinderatsbeschluss hinweg

Für Verwunderung sorgt die am Mittwoch veröffentlichte Verordnung zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt im Juli und August. Denn die Verlautbarung weicht in einem Punkt vom Gemeinderatsbeschluss ab: Neben den bekannten Ausnahmen für Bewohner der Stadt und umliegenden Bezirke, für Berufs- und Lieferverkehr sowie Menschen mit Behinderung sind nun auch Festspielgäste eine Stunde vor und nach jeder Aufführung ausgenommen. „Florian Kreibich hat als Zuständiger für das Verkehrsrechtsamt immer versichert, sich trotz seiner eigenen Ablehnung der Verkehrsberuhigung an den Gemeinderatsbeschluss zu halten. Jetzt erfindet er Ausnahmeprivilegien für die Festspiele. Damit setzt er sich über den Gemeinderat hinweg und verstärkt das Klischee, dass für die Festspiele alles gerichtet wird“, sagt Klubvorsitzende Cornelia Plank (KPÖ). 

Die Festspiel-Aufnahme ist verklausuliert in Punkt e) der publizierten Verordnung enthalten. Darin wird Bezug genommen auf das Amtsblatt von 2010, das Festspielbesuchern vom Fahrverbot in der Hofstallgasse ausnimmt. „Florian Kreibich betreibt eine massive Ungleichbehandlung und misst mit zwei unterschiedlichen Maßstäben. Besucher aller anderen Veranstaltungen, etwa der Szene, müssen sich an die Regeln halten. Nur für die Festspiele werden die Regeln gebogen“, sagt Plank.

Innerhalb der Stadtregierung ist ÖVP-Vizebürgermeister Kreibich für das Straßen- und Verkehrsrechtsamt zuständig. Als Behörde muss sie sich nicht zwingend an den Gemeinderatsbeschluss halten, de facto entspricht die Verordnung exakt dem politischen Beschluss – bis auf die „Lex Festspiele“. „Jeder hätte Verständnis, wenn eine Behörde einen sachlichen Fehler korrigiert, z. B. falls Menschen mit Behinderung vergessen worden wären. Hier geht es aber um etwas anderes. Offensichtlich hält Kreibich es für unvorstellbar, dass auch jemand, der mit Limousine vorfährt, ein paar Meter zu Fuß geht oder eine Strafe zahlt. Damit untergräbt Kreibich die Akzeptanz der Sommerregelung und schadet auch den Festspielen“, sagt Plank.

Link zur Verordnung Sommerregelung 2026: https://www.stadt-salzburg.at/fileadmin/landingpages/kundmachungen_rechtsgrundlage/kundmachungen_2026/051._sommerregelung.pdf
Link zur Verordnung Fahrverbot Hofstallgasse 2010: https://stadt-salzburg.at/fileadmin/imports/kundmachungenveroeffentlichungen//amtsblatt/amtsblatt_11_2010_00313713.pdf