Neuausschreibung der Salzburger Frauenhäuser: Dossier-Recherche bestätigt KPÖ-Kritik

Pressestelle - Salzburg

14. Juli 2026

Klubobfrau Hangöbl fordert unabhängige Evaluierung der Frauenhäuser

Der Betreiberwechsel bei den Salzburger Frauenhäuser hat vor sechs Jahren für heftige Debatten gesorgt. Derzeit läuft eine landesweite Neuausschreibung, bei der der aktuelle Trägerverein in Salzburg auch das Pinzgauer Frauenhaus übernehmen könnte. Eine heute erschienene Dossier-Recherche lässt allerdings Zweifel an der Arbeit dieses Betreibers aufkommen: Es geht um mangelnde Qualität, hohe Fluktuation, fehlende Vernetzung mit anderen Organisationen und zweifelhafte Ansichten der Geschäftsführerin. Die KPÖ hat mehrere Anträge und Anfragen zum Thema eingebracht und auch Akteneinsicht beantragt – dabei legte ÖVP-Landesrätin Gutschi statt der vollständigen Unterlagen allerdings 14.000 leere Seiten vor.

„Die Dossier-Recherche zeichnet ein erschreckendes Bild von den Betreibern des Salzburger Frauenhauses und bestätigt unsere Vermutungen. Jetzt ist es höchste Zeit für Transparenz und eine unabhängige Evaluierung. Die Fehler, die vor sechs Jahren passiert sind, dürfen sich jetzt beim Pinzgauer Frauenhaus nicht wiederholen“, sagt Klubobfrau Natalie Hangöbl: „Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, brauchen niederschwellige, verlässliche und vor allem professionelle Unterstützung. Ein Frauenhaus kann seine Schutzfunktion nur dann erfüllen, wenn es über gut ausgebildetes Personal verfügt. Das Land muss für eine qualitätvolle Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen sorgen.“

Ist eine Neuausschreibung überhaupt notwendig?
Zweifel gibt es an der Notwendigkeit der (Neu-)Ausschreibung. Die damalige Neos-Landesrätin Andrea Klambauer entschied sich nach einem Konflikt mit dem damaligen Betreiber vor sechs Jahren, den Betrieb der Frauenhäuser als Dienstleistung auszuschreiben, anstatt sie wie bis dahin mit Förderungen zu finanzieren. Salzburg ist das einzige Bundesland, das seine Frauenhäuser über ein Vergabeverfahren organisiert. Dem Justizministerium zufolge ist dieses Vorgehen – anders als Klambauer und Gutschi behaupten – nicht zwingend: Öffentliche Auftraggeber können selbst entscheiden, ob eine Leistung über Förderungen finanziert oder über Direktvergabe beauftragt wird.

Link zum Dossier-Artikel: https://www.dossier.at/dossiers/top-storys/feilschen-ums-frauenhaus/